1. Anmeldung

Jegliche Inanspruchnahme von Leistungen erfordert eine vorherige Anmeldung oder Terminvereinbarung.

  1. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaften orientieren sich am in Absatz 5 geregelten Leistungsangebot. Dementsprechend sind Gruppen- und Personal Training getrennt zu betrachten. Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht auf Dritte übertragbar.

2.1 Gruppentraining

Die Mitgliedschaft beginnt ab dem im Vertrag festgelegten Datum. Weicht der Vertragsbeginn von dem im Absatz 4 festgelegten Einzugsdatum (1. eines jeden Monats) ab, werden die bereits in Anspruch genommenen Trainingsstunden anteilig berechnet.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.

Kann der/die Teilnehmende innerhalb der Mitgliedschaft das Leistungsangebot in der Woche nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückvergütung.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages und/oder der Inanspruchnahme des Leistungsangebotes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pilatesstudios Flow (nachfolgend: Das Studio) anerkannt.

Die Zehnerkarte hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 6 Monaten. Danach erlischt der Anspruch auf Leistungserbringung seitens des Karteninhabers/der Karteninhaberin. Bei einem Trainingsausfall aufgrund attestierter Krankheit  verlängert sich der Zeitraum der Gültigkeit der Monats-bzw. Zehnerkarte entsprechend der Länge des krankheitsbedingten Trainingsausfalls.

Das Gruppentraining besteht aus maximal 8-14 Teilnehmern (je nach Kursangebot). Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, ist eine Teilnahme an diesem Tag für diesen Kurs nicht mehr möglich. Reservierungen für folgende Wochentage sind nicht zulässig.

2.2 Personaltraining

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten vereinbarten Termin und gilt über jeweils 5 oder 10 festgelegte Einheiten. Sie läuft danach automatisch aus. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Kann ein Termin für das Personaltraining nicht eingehalten werden, so kann dieser bis zu 12 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit kostenlos abgesagt werden. Wenn keine oder eine spätere Absage erfolgt, so hat der/die Teilnehmende die nicht in Anspruch genommene Leistung voll zu bezahlen. Bei einem Trainingsausfall durch Krankheit ist dies dem Studio mitzuteilen. Bei attestierter Krankheit können neue Termine vereinbart werden.

2.3 Probetraining

Im Gruppentraining ist jeweils eine Probestunde kostenlos. Die Probestunde erfordert eine verbindliche Anmeldung.

  1. Zahlungsmodalitäten

Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge zu jedem 1. eines Monats per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch den/die Vertragsunterzeichnende:n. Der Lastschrifteinzug kann jederzeit widerrufen werden.

Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, jeder Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) dem Studio mitzuteilen. Kosten, die dem Studio dadurch entstehen, dass der/die Teilnehmende die Änderung dieser Daten nicht mitteilt, trägt der/die Teilnehmende in vollem Umfang.

Die Beiträge für das PersonalTraining-Paket über 5 bzw. 10 Einheiten werden jeweils mit der ersten Trainingseinheit als Gesamtsumme per Lastschrift eingezogen.

Bei Beitragsverzug behält sich das Studio vor den Vertrag unverzüglich (und ohne Nennung von Gründen) aufzuheben. Es besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen seitens des gekündigten Vertragsteilnehmenden.

Barzahlungen werden als Vorauszahlungen über den Gesamtbetrag der Einzugsperiode sowohl für Gruppentraining (monatlich) und für die Zehnerkarte, als auch für PersonalTraining (Einzelzahlung für Probetraining oder Einzelstunde, 5 oder 10 Einheiten) akzeptiert.

  1. Außerordentliches Kündigungsrecht

Erkrankung, Verletzung oder Urlaub führen nicht zu einer frühzeitigen Kündigung und entbinden nicht von der Zahlung der Beiträge. Bei längerer attestierter Krankheit, einer Risikoschwangerschaft oder Umzug ist ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht ausgeschlossen.

Bei einer vorübergehenden Verhinderung von mehr als einem Monat kann die Zahlungspflicht für diesen Zeitraum ausgesetzt werden. Hierzu ist die Sportunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Zeit der Verhinderung.

  1. Leistungsangebot und Öffnungszeiten

Das aktuelle Leistungsangebot und die geltenden Öffnungszeiten können über die entsprechenden Medien eingesehen werden.

Das Leistungsangebot besteht aus Gruppen- und Personaltraining und einer jeweiligen Probestunde in beiden Bereichen. Für Gruppen- und Personaltraining gelten getrennte Mitgliedschaftsvereinbarungen (siehe Absatz 2).

Änderungen des Leistungsangebots und der Öffnungszeiten behält sich das Studio vor. An gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr gelten gesonderte Öffnungszeiten. Diese werden rechtzeitig mitgeteilt.

Urlaubszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

  1. Leistungsausfall

6.1 Leistungsausfall durch höhere Gewalt

Ist es dem Studio/dem oder der Trainer:in aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, z.B. Krankheit, nicht möglich, Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Erstattung.
Die entstandenen Fehlstunden können nachgeholt oder an den jeweiligen Abrechnungszeitraum angehängt werden. Dies erfordert eine individuelle Absprache.

6.2 Leistungsausfall durch Teilnehmerzahl

Das Studio behält sich das Recht vor, Kursangebote mit einer dauernden Teilnehmerzahl unter 3 Personen zu ändern bzw. aus dem Programm zu nehmen.
Durch ein Gespräch ist zu klären, ob die Möglichkeit besteht, ein alternatives Kursangebot wahrzunehmen.

6.3 Leistungsausfall in der Urlaubszeit

In den Urlaubszeiten finden keine regulären Kurse statt. Das Studio bleibt entweder geschlossen oder es gilt ein zuvor angekündigter Urlaubsplan mit Ausweichkursen.

Es besteht kein Anspruch auf Erstattung für die regulären Kurse. Die Urlaubszeiten werden in einem adäquaten Zeitraum vor dem Urlaubsbeginn bekannt gegeben.

  1. Haftung

Die Teilnahme am Leistungsangebot geschieht auf eigene Verantwortung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Leistungsangebot ausschließlich um Präventionsmaßnahmen unter fachkundiger Leitung handelt und dieses daher keinen Ersatz für eine medizinische Behandlung darstellt. Das Studio führt keinen Gesundheitscheck durch, daher kann vor Beginn des Trainings ein Beratungsgespräch mit einem Arzt/einer Ärztin zur Feststellung der Sporttauglichkeit sinnvoll sein.

Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, dem Studio eventuelle körperliche Einschränkungen oder Behinderungen vor dem Training mitzuteilen.

Das Studio haftet für Fehler der zur Verfügung gestellten Geräte sowie für Personen-Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Nutzung der Einrichtung, der Geräte, Kurse, Workshops und Personaltraining-Einheiten erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmenden.

Für die von Teilnehmenden mitgebrachten Wertgegenstände und die Garderobe übernimmt das Studio keine Haftung.

Der/die Teilnehmende hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings im Studio auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Studio.

  1. Datenschutz/Sonstiges

Der/die Teilnehmende wurde gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine/ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Der/die Teilnehmende erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des/der Teilnehmenden nicht zulässig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Das Studio Flow ist berechtigt, alle Informationen anstatt per Brief oder Telefon auch durch Aushang im Studio oder per elektronischer Mail an den/die Teilnehmende zu übermitteln.

Das Pilatesstudio Flow ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Pilatesstudio Flow auf die Änderungen hinweist, der/die Teilnehmende die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der Änderung widerspricht.

Stand: 07.12.2025