1. Anmeldung

Jegliche Inanspruchnahme von Leistungen erfordert eine vorherige Anmeldung oder Terminvereinbarung. Beim Gruppentraining ist die vorherige Eintragung in den Kursplan, welcher im Studio aushängt, erforderlich.

Es wird eine einmalige Anmeldegebühr von 5,00 Euro erhoben.

  1. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaften orientieren sich am in Absatz 5 geregelten Leistungsangebot. Dementsprechend sind Gruppen- und Personal Training getrennt zu betrachten. Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht auf Dritte übertragbar.

2.1 Gruppentraining

Die Mitgliedschaft beginnt ab dem im Vertrag festgelegten Datum. Weicht der Vertragsbeginn von dem im Absatz 4 festgelegten Einzugsdatum (1. eines jeden Monats) ab, werden die bereits in Anspruch genommenen Trainingsstunden anteilig berechnet.

Die Mitgliedschaft gilt für eine Laufzeit von 6 bzw. 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn nicht spätestens 2 bzw. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

Kann ein Teilnehmer innerhalb der Mitgliedschaft das Leistungsangebot in der Woche nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückvergütung.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages und/oder der Inanspruchnahme des Leistungsangebotes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pilatestudios Flow (nachfolgend: Das Studio) anerkannt.

Die Monatskarte ist ab Ausstellungsdatum 4 Wochen und für jeden Kurs gültig. Nach Ablauf der vier Wochen erlischt der Anspruch auf Leistungserbringung seitens des Teilnehmers.

Die Zehnerkarte hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 6 Monaten. Danach erlischt der Anspruch auf Leistungserbringung seitens des Teilnehmers.

Bei einem Trainingsausfall aufgrund attestierter Krankheit  verlängert sich der Zeitraum der Gültigkeit der Monats-bzw. Zehnerkarte entsprechend der Länge des krankheitsbedingten Trainingsausfalls.

Das Gruppentraining besteht aus maximal 8-10 Teilnehmern. Am Trainingstag ist daher vor Beginn der Trainingseinheit die namentliche Eintragung für den entsprechenden Kurs notwendig. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, ist eine Teilnahme an diesem Tag für diesen Kurs nicht mehr möglich. Reservierungen für folgende Wochentage sind nicht zulässig.

2.2 Personaltraining

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten vereinbarten Termin und gilt über jeweils 5 oder 10 festgelegte Einheiten. Sie läuft danach automatisch aus. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Kann ein Termin für das Personaltraining nicht eingehalten werden, so kann dieser bis zu 12 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit kostenlos abgesagt werden. Wenn keine oder eine spätere Absage erfolgt, so hat der Teilnehmer die nicht in Anspruch genommene Leistung voll zu bezahlen. Bei einem Trainingsausfall durch Krankheit ist dies dem Studio mitzuteilen. Bei attestierter Krankheit können neue Termine vereinbart werden.

2.3 Probetraining

Im Gruppentraining ist jeweils eine Probestunde kostenlos. Die Probestunde erfordert eine verbindliche Anmeldung und Eintragung in die entsprechende Teilnehmerliste im Studio.

  1. Zahlungsmodalitäten

Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge zu jedem 1. eines Monats per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch den Vertragsunterzeichner. Der Lastschrifteinzug kann jederzeit widerrufen werden.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, jeder Änderung vertragsrelevanter Daten(Name, Adresse, Bankverbindung) dem Studio mitzuteilen. Kosten die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer die Änderung der Daten nicht mitteilt, hat der Teilnehmer selbst zu tragen.

Die Beiträge für das PersonalTraining-Paket über 5 bzw. 10 Einheiten werden jeweils mit der ersten Trainingseinheit als Gesamtsumme per Lastschrift eingezogen.

Bei Beitragsverzug behält sich das Studio vor den Vertrag unverzüglich (und ohne Nennung von Gründen) aufzuheben. Es besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen seitens des gekündigten Vertragsteilnehmers.

Barzahlungen werden als Vorauszahlungen über den Gesamtbetrag der Einzugsperiode sowohl für Gruppentraining (monatlich) für die Zehnerkarte und Monatskarte, als auch für PersonalTraining (Einzelzahlung für Probetraining oder Einzelstunde, 5 oder 10 Einheiten) akzeptiert.

  1. Außerordentliches Kündigungsrecht

Erkrankung, Verletzung oder Urlaub führen nicht zu einer frühzeitigen Kündigung und entbinden nicht von der Zahlung der Beiträge. Bei längerer attestierter Krankheit, einer Risikoschwangerschaft oder Umzug ist ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht ausgeschlossen.

Bei einer vorübergehenden Verhinderung von mehr als einem Monat kann die Zahlungspflicht für diesen Zeitraum ausgesetzt werden. Hierzu ist die Sportunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Zeit der Verhinderung.

  1. Leistungsangebot und Öffnungszeiten

Das aktuelle Leistungsangebot und die geltenden Öffnungszeiten können über die entsprechenden Medien eingesehen werden.

Das Leistungsangebot besteht aus Gruppen- und Personaltraining und einer jeweiligen Probestunde in beiden Bereichen. Für Gruppen- und Personaltraining gelten getrennte Mitgliedschaftsvereinbarungen (siehe Absatz 2).

Änderungen des Leistungsangebots und der Öffnungszeiten behält sich das Studio vor. An gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr gelten gesonderte Öffnungszeiten. Diese werden rechtzeitig mitgeteilt.

Urlaubszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Das Studio kann die Urlaubszeit von maximal vier Wochen pro Jahr über das Kalenderjahr verteilen.

  1. Leistungsausfall

6.1 Leistungsausfall durch höhere Gewalt

Ist es dem Studio/Trainer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, z.B. Krankheit, nicht möglich, Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Erstattung.

Die entstandenen Fehlstunden können nachgeholt oder an den jeweiligen Abrechnungszeitraum angehängt werden. Dies erfordert eine individuelle Absprache.

6.2 Leistungsausfall durch Teilnehmerzahl

Das Studio behält sich das Recht vor, Kursangebote mit einer dauernden Teilnehmerzahl unter 3 Personen, zu ändern bzw. aus dem Programm zu nehmen.

Durch ein Gespräch ist zu klären, ob die Möglichkeit besteht, ein alternatives Kursangebot wahrzunehmen.

6.3 Leistungsausfall in der Urlaubszeit

Kommt es im Rahmen der Urlaubszeiten zu Kursausfällen, weil kein adäquater Trainer zur Verfügung steht, werden die entstandenen Fehlstunden erstattet.

Die Urlaubszeiten werden mindestens 4 Wochen vorher bekannt gegeben.

  1. Haftung

Die Teilnahme am Leistungsangebot geschieht auf eigene Verantwortung.

Es wir darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Leistungsangebot ausschließlich um Präventionsmaßnahmen unter fachkundiger Leitung handelt und diese daher keinen Ersatz für eine medizinische Behandlung darstellt.

Das Studio führt keinen Gesundheitscheck durch, daher ist vor Beginn des Trainings ein Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Arzt erforderlich.

Der Teilnehmer ist verpflichtet dem Studio eventuelle körperliche Einschränkungen oder Behinderungen vor dem Training mitzuteilen.

Das Studio haftet für Fehler der zur Verfügung gestellten Geräte sowie für Personen-Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.Die Nutzung der Einrichtung, der Geräte, Kurse, Workshops und Personaltraining-Einheiten erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

Für die vom Kunden mitgebrachten Wertgegenstände und die Garderobe übernimmt das Studio keine Haftung.

Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings im Studio auftreten können, zu versichern.

Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Studio.

  1. Datenschutz/Sonstiges

Der Teilnehmer wurde gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Berbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Der Teilnehmer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Teilnehmers nicht zulässig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Das Studio Flow ist berechtigt alle Informationen anstatt per Brief oder Telefon, auch durch Aushang im Studio, oder falls beim Teilnehmer vorhanden, per Email, an den Teilnehmer zu übermitteln.

Das Pilatesstudio Flow ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Pilatesstudio Flow auf die Änderungen hinweist, der Teilnehmer die Änderung zu Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der Änderung widerspricht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite des Pilatesstudio Flow für jeden Teilnehmer einsehbar.